Die geerbte Immobilie verkaufen – Schritt für Schritt.

Wenn Sie eine Immobilie erben, steckt meistens leider kein schöner Anlass dahinter. Trotzdem müssen Sie entscheiden, wie es mit der Immobilie weitergeht. Wenn Sie an einen Verkauf denken, gibt es allerlei Aspekte, die Sie beachten müssen.

Sie möchten eine geerbte Immobilie verkaufen?

Hier erfahren Sie, welche Schritte auf Sie zukommen und wo welche Kosten lauern, wenn Sie sich für den Verkauf der Immobilie entschieden haben.

Schritt für Schritt haben wir für Sie zusammengetragen, wie Sie das Projekt „geerbte Immobilie verkaufen“ angehen können.

 

 

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Alleinerbe oder Erbengemeinschaft

Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft – jeweils müssen unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden: Wenn Sie Alleinerbe sind, dann dürfen Sie den Verkauf der Immobilie selbst in die Hand nehmen. Als Teil einer Erbengemeinschaft, beispielsweise mit Geschwistern, gibt es bei einem Haus- oder Wohnungsverkauf drei Wege sich zu einigen: Entweder ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen Miterben aus oder die Erbengemeinschaft verkauft das Haus einvernehmlich. Wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann, bleibt auch noch die Möglichkeit der Teilversteigerungsverfahren von Erbanteilen. Generell gilt aber: Je weniger Menschen Anteile an einer Immobilie erben, desto einfacher gestaltet sich die Verwaltung der Erbschaft.

Erbschein

Die Erstellung eines Erbscheins ist ebenso ein wichtiger Schritt. Denn wenn ein Haus verkauft werden soll, muss der Verkäufer dort als rechtmäßiger Eigentümer eingetragen sein. Leider ist die Erstellung eines Erbscheins etwas kostspielig – mit 300 € aufwärts müssen Sie hier leider rechnen. Die Gebühren eines Erbscheins steigen mit der Höhe des Nachlasswertes beim Erbantritt.

Steuern

Ob Sie wirklich Spekulationssteuer auf den Verkaufserlös eines geerbten Hauses zahlen müssen oder nicht, hängt von zwei Faktoren ab: der Nutzungsart des Hauses und der Zeitspanne, über die sich die Immobilie im Besitz des Erblassers befunden hat. Hat der Erblasser die Immobilie immer selbst bewohnt, müssen Sie keine Spekulationssteuer fürchten. Hat der Erblasser die Immobilie jedoch nicht selbst bewohnt, sondern vermietet, ist der Zeitraum entscheidend, wie lange sich die Immobilie in seinem Besitz befand. Liegt der Erwerb der Immobilie mehr als zehn Jahre zurück, gehen Sie auch jetzt steuerfrei aus. Sind hingegen weniger als zehn Jahre vergangen, fällt Spekulationssteuer an.

Ein weiterer Kostenpunkt ist die Erbschaftssteuer. Diese zahlt jeder, der ein Erbe antritt. Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer kommt es aber auf die Höhe des Erbes und den Verwandtschaftsgrad an. Bei einem Erbe gibt es einen bestimmten Steuerfreibetrag, bis zu diesem Betrag muss keine Erbschaftsteuer gezahlt werden.

Makler/in finden

Wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen möchten, ist es nur sinnvoll einen Makler oder eine Maklerin zu beauftragen. Denn um den Wert der Immobilie zu ermitteln und einen guten Verkaufspreis zu erzielen, ist das Wissen eines Fachmannes gefragt. Jede Immobilie hat viele individuelle Merkmale, die man als Laie eventuell nicht berücksichtigt oder kennt.

Fazit:

Beim Verkauf eines geerbten Hauses, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Wer sich hier nicht gut auskennt, sollte auf jeden Fall Unterstützung von einem Immobilienmakler in Anspruch nehmen. Das erspart viel Arbeit und erhöht die Chancen, einen guten Preis zu erzielen.

Ich habe immer ein offenes Ohr für Sie.

Hilfe beim Hausverkauf gesucht? Gerne schaue ich mir Ihre Immobilie an und führe für Sie eine kostenlose Wertermittlung durch. Ich nehme Ihnen so viel Arbeit wie möglich im Verkaufsprozess ab und stehe Ihnen jederzeit als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Lassen Sie uns zeitnah einen Termin vereinbaren – ich freue mich auf ein Kennenlernen!

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