
Baukindergeld – was genau steckt dahinter?
Die Regierung hat es beschlossen: Rückwirkend zum 1. Januar 2018 haben Familien mit Kindern beim Hauskauf und -bau den Anspruch auf Baukindergeld. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss von 1.200 € pro Kind und pro Jahr – für einen Zeitraum von 10 Jahren.

Voraussetzung dafür ist: Das zu versteuernde Jahreseinkommen der Familie darf nicht höher als 75.000 € plus 15.000 € pro Kind sein. Außerdem müssen die Kinder unter 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz im Haushalt haben.
Ein Beispiel: Eine Familie mit drei förderfähigen Kindern würde insgesamt 36.000 Euro Baukindergeld bekommen. Dieser Zuschuss kann den Erwerb einer eigenen Immobilie deutlich erleichtern. Auch die Banken berücksichtigen dies – was sich in einem starken Finanzierungsvorteil niederschlägt. Das Baukindergeld erleichtert Familien also den Weg ins eigene Haus.
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Wer kann Baukindergeld beantragen?
Baukindergeld bekommen Familien mit mindestens einem Kind, die zum ersten Mal eine Immobilie kaufen oder bauen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Pro Kind gibt es einen Zuschuss von 1.200 € pro Jahr (für 10 Jahre).
Wie hoch darf das Jahreseinkommen sein?
Das Jahreseinkommen der Familie darf nicht höher als 75.000 € (plus Kinderfreibeträge) sein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Anspruch gilt nur für Familien mit Kindern, die unter 18 Jahren alt sind, für die ein Kindergeldanspruch besteht und die im Haushalt wohnen.
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Das Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden.
Welchen Vorteil hat das Baukindergeld noch?
Durch das Baukindergeld erhöht sich die von der Bank bereitgestellte Finanzierungssumme.
Was ist sonst noch zu beachten?
Ihre Immobilie muss sich in Deutschland befinden, aber Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Fazit:
Das Baukindergeld ist eine tolle Sache für Familien, die ein Haus kaufen oder bauen wollen. Duch die erhöhte Fnanzierungssumme ergeben sich dadurch ganz neue Möglichkeiten. Es gibt keinen Grund, von dieser staatlichen Förderung keinen Gebrauch zu machen, wenn ein Anspruch besteht.
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