Schwierige Mieter: So gehen Sie richtig mit ihnen um

Zuverlässige und sympathische Mieter für die eigene Immobilie zu finden ist gar nicht so einfach. So kaufen viele Vermieter die Katze im Sack – und bereuen die Entscheidung schnell.

Unruhen zwischen Vermieter und Mieter können entstehen, sobald zuvor gesetzte Regeln und Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Ziemlich ungemütlich wird es, wenn sich die Mieter beispielsweise nicht an die Hausordnung und gegenseitige Rücksichtnahme halten. Dies kann in Form von Unordnung und Lautstärke sehr unangenehm für alle weiteren Mieter und Nachbarn werden.

Doch wodurch sich Mieter, besonders bei den Vermietern, sehr unbeliebt machen, ist ganz klar: Zahlungsverweigerung.

 

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Wenn die Zahlung ausbleibt: sofort reagieren

Manche Mieter nehmen die pünktliche Zahlung der Miete manchmal nicht so genau – dadurch geraten sie natürlich automatisch in Verzug. Doch hier sollte nicht direkt ein Mahnbescheid die Folge sein. Wird die Miete häufiger verzögert oder sogar gar nicht überwiesen, ist es notwendig zu handeln. Die ausbleibende Mietzahlung kann verschiedene Gründe haben: Der Mieter hat einen finanziellen Engpass, die Miete wird mutmaßlich einbehalten oder der Mieter protestiert gegen etwas. Suchen Sie hier unbedingt das Gespräch, um gemeinsam eine entsprechende Lösung zu finden. Je nach Entfernung oder Beziehung zwischen Vermieter und Mieter kann natürlich auch der postalische Weg gewählt werden. Probleme lösen sich hier teilweise schon direkt auf, falls es sich einfach nur um Missverständnisse handelte.

Mietnomaden: Die unbeliebtesten aller Mieter

Die Mietnomaden – vor Ihnen graut es wohl jedem Vermieter. Sie zeigen sich bei der Besichtigung von Ihrer besten Seite, ziehen schließlich ein, doch plötzlich wendet sich das Blatt: Die Miete bleibt aus. Sie haben keine Zahlungsprobleme aufgrund von Not oder Krankheit – sie betrügen. Wichtig für Sie als Vermieter ist es, die Fakten der Interessenten schon vorher genau zu prüfen:

  • Checken Sie die Bonität des Anwärters, um Auskünfte über die Zahlungsfähigkeit zu erhalten.
  • Nehmen Sie Kontakt zu vorherigen Vermietern auf.
  • Fordern Sie eine Kaution als Sicherheit.

Es reicht! Mietverhältnis kündigen

Sie haben schon mehrere Mahnschreiben an den Mieter versendet, doch die Zahlungsverzüge stehen an der Tagesordnung und der Mietrückstand nimmt immer weiter zu? Hier wird es Zeit für die Kündigung – vermutlich sogar fristlos. Reicht die fristlose Kündigung nicht, um den ungebetenen Mieter zu verjagen, so bleibt nur noch die Räumungsklage. Hierdurch wird der Auszug erzwungen. Dies steht Ihnen zu, denn der Mieter begeht einen Vertragsverstoß. Überprüft werden muss zuvor, ob die Räumungsklage auch bewilligt wird, denn andernfalls müssen die Kosten des Verfahrens vom Vermieter selbst getragen werden. Ziehen Sie hier unbedingt einen Anwalt zu Rate.

Fazit:

Grundlegend sollten Sie herausfinden, ob es zwischen Ihnen und Ihren Mietern um kleine Probleme geht, die im direkten Gespräch geklärt werden können oder ob es Angelegenheiten mit größerem Handlungsbedarf sind. Im besten Fall können alle Unstimmigkeiten aus dem Weg geräumt werden – die vermietete Immobilie soll doch auch weiterhin eine gute Investition in die Zukunft sein.

Ich habe immer ein offenes Ohr für Sie.

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