Der Energieausweis – alles Wissenswerte

Seit 2008 ist der Energieausweis beim Hausverkauf, beim Wohnungsverkauf, sowie bei der Neuvermietung Pflicht. Dennoch scheint nicht allgemein bekannt zu sein, dass ein Energieausweis auch unabhängig eines Verkaufs oder einer Vermietung Ihres Wohngebäudes für Sie nützliche und hilfreiche Fakten liefert.

Dabei ist es vor allem vor dem Hintergrund steigender Energiekosten für die Heizung und die Warmwasserbereitung wichtig zu wissen, ob das eigene Wohngebäude ein „Energiefresser“ oder eine „sparsame Immobilie“ ist. Mit einem Energieausweis erhalten Sie alle Informationen rund um den Energieverbrauch Ihres Gebäudes: Zum einen wird der Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung genau unter die Lupe genommen – dadurch stellt der Energieausweis nicht nur eine verlässliche Orientierungshilfe dar, sondern es besteht die Möglichkeit, dass Sie individuelle Modernisierungsempfehlungen erhalten, mit denen Sie den Energieverbrauch Ihres Hauses reduzieren können.

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Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis - unterschiedliche Berechnungsgrundlagen

Obwohl der Begriff Energieausweis im Sprachgebrauch geläufig ist, gibt es zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen – den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Wir erklären Ihnen, was dahinter steckt:

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der Bewohner erstellt. Die zugrunde liegenden Verbraucherwerte der letzten Jahre hängen also stark vom Verhalten der Bewohner ab, wodurch ein Verbrauchsausweis in bestimmten Fällen nicht sehr aussagekräftig ist. Der Vorteil allerdings ist: Ein Verbrauchsausweis ist bequem online zu bestellen und ist mit ca. 25 Euro relativ preiswert.

Der Verbrauchsausweis muss beantragt werden, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:

  • Ein Wohngebäude verfügt über eine oder mehrere Wohneinheiten
  • Der Bauantrag des Hauses liegt vor dem 01.11.1977
  • Die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt

Der Bedarfsausweis

Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis berücksichtigt der Bedarfsausweis relevante physikalische und bauliche Eigenschaften, wie die Gebäudeform und die Bau- und Anlagentechnik Ihres Wohngebäudes. Der Bedarfsausweis hat dadurch einen wesentlichen Vorteil: Die erfassten Daten sind unabhängig vom individuellen Heizverhalten und ermöglichen den objektiven Vergleich mit anderen Miet- oder Kaufobjekten. Dementsprechend höher fallen auch die Kosten aus und auch die Beantragung ist nicht einfach online möglich.



Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:

  • Das Wohngebäude hat 1-4 Wohneinheiten, der Bauantrag liegt vor dem 01.11.1977 und die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind erfüllt
  • Das Wohngebäude hat 1-4 Wohneinheiten, der Bauantrag liegt vor dem 01.11.1977 und die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt
  • Das Wohngebäude hat 1-4 Wohneinheiten und der Bauantrag wurde nach dem 01.11.1977 gestellt
  • Das Wohngebäude hat 5 und mehr Wohneinheiten

Fazit:

Sie sind nicht sicher, welchen Kriterien auf Ihr Wohngebäude zutreffen und welchen Energieausweis Sie beantragen müssen? Spätestens beim Hausverkauf oder einer Neuvermietung müssen Sie den richtigen Energieausweis tatsächlich vorlegen können, da Ihnen ansonsten hohe Bußgeldstrafen drohen können. Als erfahrene Makler können wir Ihnen all Ihre Fragen rund um den Energieausweis beantworten. Kontaktieren Sie uns dafür gerne!

Ich habe immer ein offenes Ohr für Sie.

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