Trennung, aber beide stehen im Grundbuch. So verkaufen Sie eine gemeinsame Immobilie fair und rechtssicher.
Eine Trennung ist emotional belastend – besonders dann, wenn beide Partner gemeinsam Eigentümer einer Immobilie sind. Wenn beide Partner im Grundbuch stehen, doch die Lebenspläne in Zukunft nicht mehr unter einem Dach verfolgt werden - was nun? Verkaufen, auszahlen, vermieten? Wir zeigen Ihnen die Optionen auf.
Beide Partner stehen im Grundbuch – was bedeutet das?
Als Immobilienmaklerin begleite ich regelmäßig Paare in genau dieser Situation: beide Partner stehen im Grundbuch und sind somit auch beide rechtliche Eigentümer der Immobilie – unabhängig davon, wer mehr Eigenkapital eingebracht hat, wer aktuell im Haus wohnt und wer den Kredit bedient. Wie die Optionen dann genau aussehen können, listen wir unten auf.
Gemeinsamer Verkauf der Immobilie
Der gemeinsame Verkauf der Immobilie ist in vielen Fällen die häufigste und sinnvollste Lösung. Durch den Verkauf gelingt ein klarer finanzieller Schnitt, der beiden Parteien einen Neuanfang ermöglicht und neue Liquidität schafft. Gleichzeitig lassen sich dadurch langfristige Konflikte und Abhängigkeiten häufig vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren. Der Verkaufserlös wird – sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde – entsprechend den jeweiligen Anteilen im Grundbuch zwischen den Eigentümern aufgeteilt. In den meisten Fällen erweist sich der gemeinsame Verkauf daher meist auch als die schnellste und emotional entlastendste Option für alle Beteiligten.
Einer übernimmt die Immobilie
Alternativ kann sich ein Partner entscheiden, die Immobilie zu übernehmen und den anderen auszukaufen, sodass er alleiniger Eigentümer wird. In diesem Fall bleibt die Immobilie in einer ursprünglichen Hand, während der andere aus der Eigentümergemeinschaft ausscheidet. Dabei müssen jedoch einige Punkte sorgfältig geklärt werden: Zunächst ist der aktuelle Marktwert der Immobilie zu ermitteln, da dieser die Grundlage für die weitere Berechnung bildet. Auf dieser Basis wird festgelegt, in welcher Höhe der ausziehende Partner ausgezahlt wird. Außerdem ist die Zustimmung der Bank zur alleinigen Kreditübernahme erforderlich, da der verbleibende Eigentümer künftig allein für die Finanzierung verantwortlich ist. Zusätzlich fallen Notarkosten und Kosten für die Änderung des Grundbuchs an, die ebenfalls berücksichtigt werden sollten.
Wichtig zu wissen ist: Die Bank muss der alleinigen Kreditübernahme nicht in jedem Fall zustimmen, dann ist diese Option nicht immer umsetzbar.
Vermietung als Übergangslösung
In manchen Fällen entscheiden sich Paare dafür, die Immobilie zunächst nicht zu verkaufen, sondern als Übergangslösung zu vermieten. Diese Option kann sinnvoll sein, wenn Zeit gewonnen werden soll oder der Immobilienmarkt als ungünstig eingeschätzt wird. Allerdings ist diese Variante auch mit Risiken verbunden: Durch die Vermietung bleibt eine gemeinsame finanzielle Bindung bestehen, da beide Parteien weiterhin als Eigentümer auftreten. Zudem besteht fortlaufender Abstimmungsbedarf bei Themen wie Reparaturen, der Auswahl von Mietern oder steuerlichen Fragen. Daher bleibt das Konfliktpotenzial bei dieser Lösung in der Regel bestehen und kann die Situation emotional weiterhin belasten.
Teilungsversteigerung
Die Teilungsversteigerung kommt als letzte Möglichkeit in Betracht, wenn sich die Eigentümer überhaupt nicht einigen können. In diesem Fall kann ein Eigentümer die Versteigerung gerichtlich beantragen, um die Eigentümergemeinschaft aufzulösen. Diese Lösung ist jedoch mit erheblichen Nachteilen verbunden: In der Regel wird bei einer Teilungsversteigerung ein deutlich niedrigerer Verkaufspreis erzielt als bei einem regulären Verkauf über den freien Markt. Hinzu kommt eine hohe emotionale Belastung für alle Beteiligten, da der Prozess häufig langwierig und konfliktreich ist. Außerdem verlieren die Eigentümer weitgehend die Kontrolle über den Verkaufsprozess und das Ergebnis. Unsere Empfehlung ist, eine Teilungsversteigerung unbedingt zu vermeiden, wenn ein normaler, einvernehmlicher Verkauf der Immobilie möglich ist.
Häufige Fehler beim Immobilienverkauf nach Trennung
Beim Immobilienverkauf nach einer Trennung schleichen sich in der Praxis immer wieder typische Fehler ein, die den Prozess unnötig erschweren oder zu finanziellen Einbußen führen können – davor bewahrt Sie die Erfahrung eines Immobilienmaklers.
Ein häufiger Fehler ist der Verkauf ohne eine professionelle Wertermittlung, wodurch der tatsächliche Marktwert der Immobilie oft unterschätzt oder überschätzt wird. Ebenso problematisch sind emotionale Entscheidungen, die beispielsweise aus Zeitdruck oder Belastung getroffen werden und nicht auf sachlichen Kriterien beruhen. Darüber hinaus scheitert der Verkauf nicht selten an Uneinigkeit zwischen den Parteien über den Preis oder die Verkaufsstrategie. Auch der Versuch, die Immobilie „privat“ zu verkaufen, kann riskant sein, insbesondere wenn die rechtliche Situation komplex ist oder Konflikte zwischen den Eigentümern bestehen.
Gerade in Trennungssituationen ist es daher besonders wichtig, auf Neutralität, Fachwissen und Erfahrung zu setzen.
Warum ein Immobilienmakler jetzt sinnvoller denn je ist
Gerade in Trennungssituationen kann die Begleitung durch einen erfahrenen Immobilienmakler entscheidend dazu beitragen, den Verkaufsprozess sachlich, fair und effizient zu gestalten.
Dazu gehört eine neutrale Wertermittlung, damit der Preis den realistischen Marktwert widerspiegelt. Außerdem kümmert sich ein Makler um eine professionelle Vermarktung, inklusive aussagekräftigem Exposé, hochwertigen Fotos und einer gezielten Ansprache der passenden Käuferzielgruppe. Gleichzeitig kann ein Makler die Kommunikation zwischen beiden Eigentümern so koordinieren, dass Abstimmungen strukturiert und lösungsorientiert ablaufen. Bis hin zur Begleitung beim Notartermin können Sie sich auf Ihren Immobilienmakler immer verlassen.
Mein Ziel: Ein fairer, stressfreier Verkauf – für beide Seiten.
Neben dem eigentlichen Verkaufsprozess sollten steuerliche und rechtliche Aspekte nicht in den Hintergrund rücken. Je nach individueller Situation können verschiedene Punkte relevant werden: Dazu zählen eine mögliche Spekulationssteuer, falls die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird, der Zugewinnausgleich zwischen den ehemaligen Partnern oder eventuelle Regelungen aus einem bestehenden Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Aus diesem Grund ist eine enge Abstimmung mit einem Notar oder Steuerberater sehr zu empfehlen.
Frühzeitig handeln spart Nerven und Geld
Eine Trennung muss nicht zwangsläufig in einem Immobilienchaos enden. Je früher Sie Klarheit schaffen und den Verkaufsprozess professionell angehen, desto besser lassen sich finanzielle Verluste vermeiden, Konflikte reduzieren und neue Lebensabschnitte beginnen. Ein strukturierter und gut begleiteter Umgang mit der gemeinsamen Immobilie schafft die Grundlage für einen gelungenen Neustart.
Die Informationen in diesem Blogbeitrag erfolgen ohne Gewähr und stellen keine rechtlich verbindliche Beratung dar – individuelle Fälle können abweichen und sollten gesondert geprüft werden.
Ich habe immer ein offenes Ohr für Sie.
Hilfe beim Hausverkauf gesucht? Gerne schaue ich mir Ihre Immobilie an und führe für Sie eine kostenlose Wertermittlung durch. Ich nehme Ihnen so viel Arbeit wie möglich im Verkaufsprozess ab und stehe Ihnen jederzeit als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Lassen Sie uns zeitnah einen Termin vereinbaren – ich freue mich auf ein Kennenlernen!